Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten gehört seit selbstverständlich zum Alltag der bayerischen Hochschulen und Universitäten. Von der Immatrikulation bis zum Abschlusszeugnis gibt es zahlreiche Vorgänge in den Hochschulen, bei denen es um einzelne Menschen geht.
Aber nicht alle Informationen sind für jeden bestimmt. Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Miteinander von Lehrenden, Studierenden und Verwaltung verlangt einen verantwortungsbewussten und verlässlichen Umgang mit personenbezogenen Daten.
EU-Datenschutzreform 2018
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zugleich haben der Bund und die Länder zahlreiche Datenschutzbestimmungen angepasst.
Auch der Hochschulbereich ist von den Änderungen betroffen.
Links
- Hinweise des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (externer Link)
- Handreichungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (externer Link)
- Arbeitshilfen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren und für Integration (externer Link)
Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz
- Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO (externer Link)
- Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
- Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (DVBayDSG-KM)