Was ist der Kulturfonds?
„Bayern ist ein Kulturstaat“ und Kultur ist von Staat und Gemeinden zu fördern – so sieht es die Bayerische Verfassung vor. Diesem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, ist eine andauernde Herausforderung. Dabei sind neben dem Staat auch die kommunalen Gebietskörperschaften in der Pflicht, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dazu beizutragen, dass Bayern seinem Ruf als Kulturstaat gerecht bleiben kann.
Bayern bietet eine beeindruckende Vielfalt kulturellen Lebens in allen seinen Regionen und in unterschiedlichsten Kunstsparten. Ob in den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob im professionellen oder im Amateurbereich, ob traditionell oder innovativ: Kultur in Bayern ist stets lebendig, sie ist vielfältig und spannend. Auch die kulturelle Bildung, die Erwachsenenbildung und die kirchliche Bildungsarbeit gehören zum Kulturauftrag. Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung im Jahr 1996 den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr weit über hundert innovative Projektideen und Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert.
Bei der Vergabe der Mittel des Kulturfonds Bayern wird den Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik – regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität – Rechnung getragen, um jeden Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Zentrales Entscheidungskriterium ist nicht der Proporz, sondern die inhaltliche Qualität eines jeden Projekts. Der Kulturfonds will so dazu beitragen, dass der Kulturstaat Bayern in allen seinen Facetten sein unverwechselbares Profil behält.