Hochschulzugang: viele Wege führen ins Studium
Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden.
Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Masterstudiengänge und Weiterbildungsangebote gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.
Nähere Informationen geben die Hochschulen bzw. finden Sie auf der Internetseite "Studieren in Bayern".
Außerdem können Sie hier die Qualifikationsverordnung einsehen:
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife einer Berufsoberschule oder Fachoberschule berechtigt zu Studiengängen an der Universität oder Kunsthochschule, die für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägig sind. Die Ziffer 1 der folgenden Tabelle ordnet den Ausbildungsrichtungen jeweils Studiengänge und Fachrichtungen zu.
Auch qualifizierte Berufstätige können in Bayern studieren. Zum Wintersemester 2009/2010 wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert. So wird nunmehr folgenden Personen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:
- Meisterinnen und Meistern,
- Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung
- sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie.
Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat. Dies kann nach Wahl der Hochschule entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr erfolgen. Vor Durchführung des Prüfungsverfahrens oder vor Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Nähere Informationen über die Studienmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Studieninteressierte geben die Hochschulen bzw. finden Sie auf der Internetseite Studieren in Bayern.