Investitionen für nationale Kultureinrichtungen Deutschland (INK)

Bundesförderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)“
Mit dem Förderprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Bund deutschlandweit Investitionen in den Erhalt und die Weiterentwicklung national bedeutsamer Kultureinrichtungen. Für die Fördertranche 2026 werden bis zu 20 Mio. € an Bundesmitteln bereitgestellt.
Gefördert werden können kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen an national bedeutsamen und das nationale Kulturerbe prägenden Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige sowie staatliche und kommunale Einrichtungen. Besonders wünschenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bilanz und energetische Sanierungen. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die konkreten Fördervoraussetzungen können den angefügten Fördergrundsätzen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnommen werden.
Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte obliegt dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Beantragung der Bundesförderung erfolgt beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unter Verwendung des angefügten Antragformulars. Der Antrag für eine Förderung im Jahr 2026 ist bis spätestens 30.09.2025 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einzureichen. Auch mehrjährige Fördermaßnahmen (bis zu vier Jahre) sind grundsätzlich möglich.