Barrierefrei studieren Wissenschaftsminister Bernd Sibler unterstützt Engagement für Studentinnen und Studenten mit ADHS

Wissenschaftsminister Bernd Sibler
Wissenschaftsminister Bernd Sibler

Das Netzwerk „Studium und Behinderung Bayern“ tagte Anfang November 2021 online zum Thema Studieren mit ADHS. Wissenschaftsminister Sibler, der sich seit Jahren für die Unterstützung von Studentinnen und Studenten mit Behinderung und chronischer Erkrankung einsetzt, betonte im Rahmen des Treffens die große Bedeutung des Nachteilsausgleichs für Betroffene bei Studium und Prüfungen. Der Entwurf für das geplante Hochschulinnovationsgesetz beinhalte eine Stärkung der Behindertenbeauftragten an den Hochschulen.

ADHS darf kein Hinderungsgrund für ein erfolgreiches Studium sein. Darin waren sich alle Beteiligten des Netzwerks „Studium und Behinderung Bayern“ einig, die sich Anfang November 2021 zusammen mit Wissenschaftsminister Bernd Sibler anlässlich eines Netzwerktreffens online zu medizinischen Fragen und zu Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs für Studentinnen und Studenten mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) und ADS (AufmerksamkeitsDefizitSyndrom) austauschten. Sowohl ADHS als auch ADS können in Abhängigkeit vom Schweregrad der Symptome gemäß dem Neunten Buch Deutsches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention als Behinderung oder sogar Schwerbehinderung anerkannt werden.

Vor diesem Hintergrund war es Wissenschaftsminister Bernd Sibler auch besonders wichtig, dass in den Entwurf des geplanten Hochschulinnovationsgesetzes eine Stärkung der Behindertenbeauftragen der bayerischen Hochschulen aufgenommen werden konnte: „Es ist mir seit vielen Jahren ein persönliches Anliegen, Studentinnen und Studenten mit Behinderung und chronischer Erkrankung bestmöglich zu unterstützen und ihre Studienbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Sie sollen ebenso erfolgreich studieren können wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen.“

Unterstützungsangebote und Nachteilsausgleich für Betroffene

Voraussetzung für einen angemessenen Nachteilsausgleich für von ADHS Betroffene ist eine ärztliche Diagnosestellung.

Wissenschaftsminister Sibler ermuntert alle von einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betroffenen Studentinnen und Studenten, die vielfältigen Unterstützungsangebote der Hochschulen und der Studentenwerke wahrzunehmen.

Die Angebote der Hochschulen und der vorrangig zuständigen Studentenwerke umfassen verschiedenste Beratungs- und Serviceleistungen sowie Programme, die kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt werden. Hierzu gehören insbesondere psychotherapeutische Hochschulambulanzen und Selbsthilfegruppen, Telefonberatungen, Online-Trainings, Webinare, E-Learning-Programme, Workshops, Coachings, Mediationen, Aktions- und Gesundheitstage sowie psychische Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus werden Fortbildungen und Weiterbildungen für Dozentinnen und Dozenten angeboten.

Unterstützung des Netzwerks „Studium und Behinderung Bayern“

Das Netzwerk „Studium und Behinderung Bayern“ tagt einmal jährlich im Wissenschaftsministerium – schon seit Jahren begleitet vom früheren Wissenschaftsstaatssekretär und heutigen Wissenschaftsminister Bernd Sibler. Seit 2019 unterstützt das Wissenschaftsministerium den engen Austausch des Netzwerks auch finanziell, sodass es unter anderem eine eigene Webseite erstellen konnte. Darüber hinaus sind im umfangreichen Angebot des Netzwerks beispielsweise Fortbildungen und Rechtsberatung für die Behindertenbeauftragten der Hochschulen enthalten.

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